Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Veranstalter / Anbieter:
Fürstlich Hohenzollernsche ARBER-BERGBAHN e.K.
Talstation Arber 1
94252 Bayerisch Eisenstein
nachfolgend „Veranstalter“ oder „Bikeschule Arber“ genannt.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen von Bikekursen, Fahrtechniktrainings, Coachings und vergleichbaren Kursangeboten der Bikeschule Arber im Bikepark Arber.
1.2 Vertragspartner sind die Fürstlich Hohenzollernsche ARBER-BERGBAHN e.K. als Veranstalter und die buchende Person bzw. der Teilnehmer, nachfolgend „Kunde“ oder „Teilnehmer“.
1.3 Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.
1.4 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.5 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung der Kurse auf der Website, in Buchungssystemen, Flyern oder sonstigen Medien stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
2.2 Mit der Anmeldung bzw. Buchung eines Kurses – online, schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Weg – gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3 Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Buchungs- oder Anmeldebestätigung per E-Mail oder in sonstiger Textform.
2.4 Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Buchung nur durch einen gesetzlichen Vertreter oder mit dessen ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Der Veranstalter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
2.5 Meldet eine buchende Person weitere Teilnehmer mit an, haftet sie für deren vertragliche Verpflichtungen mit, sofern sie eine entsprechende Erklärung abgibt oder dies aus den Umständen ersichtlich ist.
3. Preise und Leistungen
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise für den jeweiligen Kurs.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
3.3 Die Tickets sind in den jeweiligen Kursen enthalten, sofern dies in der Kursbeschreibung vorgesehen ist. Der Teilnehmer erhält damit die in der jeweiligen Ausschreibung benannten Leistungen.
3.4 Nicht ausdrücklich genannte Zusatzleistungen, insbesondere individuelle Ausrüstung, Anreise, Verpflegung, Versicherungen oder sonstige persönliche Aufwendungen, sind nicht im Preis enthalten.
3.5 Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.
4. Bezahlung
4.1 Der Kursbetrag ist mit Zugang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung ohne Abzug fällig, sofern im Einzelfall keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.
4.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahe vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen.
4.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Mindestteilnehmerzahl, Kursdurchführung und Absage durch den Veranstalter
5.1 Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 3 Personen pro Kurs.
5.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs abzusagen.
5.3 Im Fall einer Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl informiert der Veranstalter den Kunden spätestens 1 Tag vor Kursbeginn.
5.4 Sagt der Veranstalter einen Kurs ab, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften.
6. Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
6.1 Der Rücktritt des Teilnehmers von einem gebuchten Kurs sollte im Interesse einer eindeutigen Bearbeitung in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
6.2 Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Veranstalter.
6.3 Sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung oder im Buchungsprozess keine gesonderten Stornobedingungen ausgewiesen sind, gelten folgende Stornopauschalen:
– bis 14 Tage vor Kursbeginn: kostenfrei
– 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 % des Kurspreises
– ab 6 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Kurspreises
6.4 Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Umbuchung und Ersatzteilnehmer
7.1 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder Kurs ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.
7.2 Der Veranstalter kann für bestätigte Umbuchungen eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen, sofern tatsächlich Aufwand entsteht.
7.3 Der Teilnehmer kann bis vor Kursbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Der Veranstalter kann den Wechsel ablehnen, wenn der Ersatzteilnehmer die besonderen Kursanforderungen nicht erfüllt oder gesetzliche bzw. behördliche Vorgaben entgegenstehen.
8. Leistungsänderungen, Witterung und höhere Gewalt
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, Kursinhalte, Ablauf, Trainingsbereiche, Strecken oder Zeiten zu ändern, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist und der Gesamtcharakter des Kurses nicht wesentlich verändert wird.
8.2 Dies gilt insbesondere bei Witterungseinflüssen, Sicherheitsbedenken, Sperrungen, technischen Störungen, behördlichen Auflagen oder einer Anpassung an das Leistungsniveau der Gruppe.
8.3 Kurse finden grundsätzlich auch bei wechselhaften Wetterbedingungen statt, sofern eine sichere Durchführung möglich ist. Bei Gewitter, Unwetter, Sturm, außergewöhnlichen Gefahrenlagen oder sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung unmöglich machen, kann der Kurs abgebrochen, verkürzt, verschoben oder abgesagt werden.
8.4 Soweit ein Abbruch oder eine Änderung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt erforderlich wird, besteht ein Anspruch auf Erstattung nur dann, wenn und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Veranstalter die Leistung endgültig nicht erbringt.
9. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit
9.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
9.2 Voraussetzung für die Teilnahme ist ein den Anforderungen des jeweiligen Kurses entsprechender Gesundheitszustand sowie ein dem Kursniveau angemessenes fahrtechnisches Können.
9.3 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer und Mitarbeitenden des Veranstalters Folge zu leisten.
9.4 Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
9.5 Voraussetzung für die Teilnahme ist ein technisch einwandfreies und den Kursanforderungen entsprechendes Mountainbike, soweit kein Leihmaterial des Veranstalters genutzt wird.
9.6 Es wird empfohlen, zusätzlich zum Helm geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstung zu tragen, insbesondere Handschuhe, Brille, Protektoren sowie witterungsangepasste Kleidung.
9.7 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, ausreichend Getränke, geeignete Kleidung und gegebenenfalls persönliche Ersatz- oder Notfallausrüstung mitzuführen.
10. Helmpflicht und Schutzausrüstung
10.1 Bei sämtlichen Kursen besteht Helmpflicht.
10.2 Im Beginners Park gilt Halbschalen-Helmpflicht.
10.3 Im Bikepark besteht Fullface-Helmpflicht.
10.4 Teilnehmer ohne die vorgeschriebene Schutzausrüstung können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kurspreises.
10.5 Weitergehende Ausrüstungsvorgaben in der jeweiligen Kursbeschreibung bleiben unberührt.
11. Ausschluss von Teilnehmern
11.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise vom Kurs auszuschließen, wenn sie Sicherheitsanweisungen missachten, sich selbst oder andere gefährden, den Ablauf des Kurses nachhaltig stören, erkennbar nicht die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen oder unter Alkohol-, Drogen- oder erheblichem Medikamenteneinfluss stehen.
11.2 Im Fall eines berechtigten Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises.
11.3 Etwaige Mehrkosten, insbesondere für Rücktransport oder sonstige Folgekosten, trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.
12. Haftung
12.1 Für die Teilnahme an den Kursen der Bikeschule Arber ist vor Kursbeginn die gesonderte Haftungsausschlusserklärung der Fürstlich Hohenzollernschen ARBER-BERGBAHN e.K. / Bikepark Arber vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Ohne unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist eine Teilnahme am Kurs nicht möglich.
12.2 Im Übrigen gelten ergänzend die Bestimmungen der jeweils unterzeichneten Haftungsausschlusserklärung. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift insbesondere, dass die Nutzung der Anlagen, Strecken und Angebote auf eigene Gefahr und eigenes Risiko erfolgt.
12.3 Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.4 Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.5 Eine Haftung für Schäden, die aus der sporttypischen Eigengefahr des Mountainbike-, Fahrtechnik- und Bikepark-Sports entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.6 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die insbesondere durch ungeeignetes Material, mangelnde Fahrtechnik, Selbstüberschätzung, Missachtung von Anweisungen, Missachtung von Streckenregeln oder unvorhersehbare äußere Einflüsse verursacht werden, soweit kein schuldhaftes Verhalten des Veranstalters vorliegt.
12.7 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Fahrräder, Ausrüstungsgegenstände, Wertgegenstände oder Bekleidung, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. Besondere Risiken des Mountainbike- und Bikepark-Sports
13.1 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass Mountainbike-, Fahrtechnik- und Bikepark-Kurse mit erhöhten Unfall- und Verletzungsrisiken verbunden sind.
13.2 Das Befahren von Trails, Übungsarealen, befestigten und unbefestigten Wegen sowie Bikepark-Strecken kann trotz umsichtigem Training zu Stürzen, Kollisionen oder Materialschäden führen.
13.3 Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auch bei sorgfältiger Betreuung durch Trainer und Mitarbeitende Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
13.4 Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer ausreichenden Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung.
14. Foto- und Videoaufnahmen
14.1 Foto- und Videoaufnahmen während des Kurses erfolgen nur, wenn der Teilnehmer hierzu vorab eine gesonderte Einverständniserklärung zum Foto- und Videorecht abgegeben hat.
14.2 Liegt eine entsprechende Einverständniserklärung vor, dürfen im Rahmen des Kurses Fotos und Videos vom Teilnehmer angefertigt werden.
14.3 Die im Rahmen des Kurses angefertigten Bilder und Videos werden vom Veranstalter nicht gespeichert, sondern direkt an den jeweiligen Teilnehmer weitergegeben.
14.4 Ohne entsprechende Einverständniserklärung erfolgen keine personenbezogenen Foto- oder Videoaufnahmen des Teilnehmers zu Kurszwecken.
15. Datenschutz
15.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
15.2 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.